Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Wohnrechtskanzlei (nachfolgend "Kanzlei") und ihren Klienten. Sie regeln die Erbringung von anwaltlichen Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich des Immobilienrechts.
Mit der Beauftragung der Kanzlei erklärt sich der Klient mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Mandatsverhältnis
2.1 Zustandekommen des Mandats
Ein Mandatsverhältnis kommt zustande, wenn der Klient der Kanzlei einen Auftrag erteilt und die Kanzlei diesen annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.
2.2 Umfang des Mandats
Der Umfang des Mandats wird durch den konkreten Auftrag des Klienten begrenzt. Die Kanzlei schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.
2.3 Beendigung des Mandats
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit durch schriftliche Erklärung beendet werden. Der Klient ist verpflichtet, alle bis dahin entstandenen Honorare und Auslagen zu bezahlen.
3. Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, der Kanzlei sämtliche für die Bearbeitung des Mandats notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
- Vollständige und wahrheitsgemässe Schilderung des Sachverhalts
- Vorlage aller relevanten Dokumente und Beweismittel
- Mitteilung von Veränderungen des Sachverhalts während der Mandatsbearbeitung
- Erreichbarkeit für Rückfragen und Abstimmungen
Die Kanzlei ist berechtigt, die ihr überlassenen Unterlagen als richtig zu betrachten. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Echtheit der Unterlagen ist die Kanzlei nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Honorar und Auslagen
4.1 Honorarberechnung
Die Honorarberechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze der Kanzlei. Die aktuellen Stundensätze werden dem Klienten bei Mandatsbeginn mitgeteilt.
In bestimmten Fällen kann auch ein Pauschalhonorar oder ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.2 Auslagen und Nebenkosten
Neben dem Honorar hat der Klient der Kanzlei sämtliche Auslagen und Nebenkosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung entstehen, insbesondere:
- Gerichts- und Behördenkosten
- Kosten für Sachverständige, Übersetzer und sonstige Dritte
- Reisekosten und Abwesenheitspauschalen
- Kosten für besondere Kommunikationsmittel (Kurier, Express etc.)
- Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
4.3 Zahlungsbedingungen
Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Haftung
Die Kanzlei haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden ihrer Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Klienten.
Die Haftung der Kanzlei ist für jeden Einzelfall der Höhe nach auf die bei der jeweiligen kantonalen Anwaltskammer vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Die Kanzlei hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme abgeschlossen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
6. Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Kanzlei ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Klienten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Die Kanzlei darf personenbezogene Daten des Klienten erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung des Mandats erforderlich ist. Die Kanzlei wird alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Kanzlei.
7. Urheberrechte
An den von der Kanzlei erstellten Schriftstücken, Verträgen und sonstigen Arbeitsergebnissen steht der Kanzlei das Urheberrecht zu. Der Klient erhält daran eine einfache, nicht übertragbare Nutzungslizenz, die auf den Mandatszweck beschränkt ist.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen der Kanzlei an Dritte und die Verwendung für andere als die mandatsbezogenen Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kanzlei.
8. Aufbewahrung von Unterlagen
Die Kanzlei bewahrt die im Zusammenhang mit dem Mandat erhaltenen und selbst angefertigten Unterlagen für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Mandats auf. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Kanzlei den Klienten schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Klient dieser Aufforderung nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt nachgekommen ist.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und der Kanzlei gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist der Sitz der Kanzlei, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Mai 2025